portraitvorsingenvorsingen
Brevier
 

Du bist zu uns gestossen, weil Du gerne singst, und weil auch Dich wohl die Opernwelt fasziniert. Für das Mitwirken an Produktionen des Zürcher Opernhauses benötigst Du neben einer guten Stimme und viel Enthusiasmus auch die Bereitschaft, Dich nach den Spielregeln der Zusammenarbeit des ZOZ mit der Oper zu richten. Wir geben Dir hier eine kleine Einführung, damit Du weisst, worauf Du Dich einlässt. Weitere Angaben entnimmst Du auch noch unseren Statuten.

1. ZOZ - Opernhaus
2. Musikalische Entscheidungen
3. Einsätze
4. Musikalische Proben
5. Regieproben
6. Entschädigungen
7. Generalproben
8. Gesellschaftliche Anlässe
9. Probemitgliedschaft
10. Allgemeine Verhaltensregeln

1. ZOZ - Opernhaus
Der ZOZ ist ein Verein, der mit dem Operhaus Zürich in einem Vertragsverhältnis steht. Das bedeutet, dass vor allem organisatorische und finanzielle Aspekte unserer Chorarbeit nicht vom Opernhaus direkt erledigt werden, sondern dass sich die Vorstandsmitglieder - in Zusammenarbeit mit dem Chorsekretariat der Oper - um die Informationen betreffend Proben, Einteilungen etc., um die Erfassung der Anwesenheiten, Spesen, Verwaltung und Zuteilung der Opernbillette undsoweiter kümmern.


2. Musikalische Entscheidungen
Die musikalischen Entscheidungen liegen ausschliesslich bei unseren Chordirektoren Jürg Hämmerli und Ernst Raffelsberger. Dazu gehören Entscheide über das Bestehen des Vorsingens und über die Einteilung von Mitgliedern in die einzelnen Produktionen. Ein Anspruch der ZOZ-Mitglieder auf Einsatz besteht nicht.


3. Einsätze
Unser Einsatz ist je nach Produktion verschieden organisiert. Einmal gelangt der gesamte, verfügbare Chor zum Einsatz, ein anderes Mal nur gerade einige ausgewählte Mitglieder, ein drittes Mal teilen sich zwei Mitglieder ein Kostüm und wechseln sich in den Aufführungsdaten ab. Bei einer Wiederaufnahme bestreiten in der Regel jene ZOZ-Mitglieder die Aufführungen, die bereits früher eingeteilt waren. Dann kann es auch vorkommen, dass am Schluss nur die Hälfte der eingeübten Mitglieder eingesetzt werden, weil vielleicht weniger Kostüme als erwartet verfügbar sind, oder weil der Regisseur weniger Leute auf der Bühne haben will, oder ...
Oft werden die interessierten ZOZ-Mitglieder für eine Produktion lediglich dann eingesetzt, wenn sie sich von Anfang an verpflichten, die Proben und Aufführungen auch wirklich zu absolvieren. Wer zum Zeitpunkt der bekannt gegebenen Daten weiss, dass er nicht alle Proben besuchen kann, muss dies angeben, auf die Gefahr hin, diese Produktion nicht mitmachen zu können. Vereinzelt kann es sogar auch vorkommen, dass die Interessierten für eine besondere Produktion noch einmal speziell vorsingen müssen.


4. Musikalische Proben
Es ist grundsätzlich von Vorteil, wenn Du Dir jeweils den Dienstag Abend ab 18 Uhr 15 für unsere musikalischen Proben freihältst. Es kann aber durchaus passieren, dass es am Vortag heisst, der Dienstag sei nun zwar gestrichen, dafür werde der ganze Chor am Donnerstag erwartet. Und vielleicht auch grad noch am Freitag. (Der Montag ist grundsätzlich frei.)
Dies erfordert von Dir viel Flexibilität und die Bereitschaft, auf andere Engagements zu verzichten. Es wird nämlich erwartet, dass Du jede Probe besuchst. Hast Du zu viele Abwesenheiten, kann es passieren, dass Du nicht eingesetzt wirst. Bist Du trotzdem bei einer Probe zwingend verhindert, musst Du Dich bei Tatjana Kukawka vom Chorsekretariat abmelden. Verspätungen sind den Koordinatoren (Damen: Sabine Appenzeller; Herren: Christoph Hebeisen) zu melden.
Ob eine Probe stattfindet respektive wann und wo genau, erfährst Du immer am Vortag ab ca. 16 Uhr und am Tag selber bis ca. 16 Uhr über das Probentelefon (Tonband). Wird eine Probe ausser Programm angesagt oder eine neue Produktion an die Hand genommen, erfährst Du dies in der Regel direkt durch unsere Koordinatoren.


5. Regieproben
Regieproben finden meist am Tag statt, und zwar im Zeitfenster von 10 bis 13 Uhr. Oder dann abends von 18 Uhr bis 21 Uhr. Auch diese Proben sind selbstverständlich obligatorisch. Hier kann es auch mal passieren, dass man 3 Stunden vergeblich auf das „Aufgebot“ wartet, weil sich der Probenverlauf anders entwickelt als geplant. Das gehört auch dazu. Die Klavierhauptproben (KHP), Hauptproben (OHP) und Generalproben (GP) können auch länger als 3 Stunden dauern und später beginnen.


6. Entschädigungen
Selbstverständlich sind diese hohen Ansprüche mit Entschädigungen verknüpft. Gemäss der heute gültigen Vereinbarung mit dem Opernhaus erhältst Du für jede Probe 2 so genannte Bons und für jede Vorstellung (inkl. Einsingen) 4 Bons. 1 Bon entspricht einem Wert von 20 Franken. Du kannst Dir Deine Bons zweimal im Jahr auszahlen lassen oder damit Opernbillette erwerben. Damit Du die Bons gutgeschrieben erhältst, musst Du jeweils im Probenbuch unterschreiben.
Der ZOZ hat in bestimmten Vorstellungen ein fixes Karten-Kontingent. Unsere Bon- und Billettaktuarin Cornelia Schmidhauser ist für die Verwaltung, Bestellung und Zuteilung zuständig. Du erhältst periodisch eine Übersicht über die Vorstellungen, Kontingente und Billettpreise (ZOZ-Währung: Bons). Hier gilt: Zuteilung nach Reihenfolge des Eintreffens der Bestellung.
Ausserdem hast Du mit dem Personalausweis grundsätzlich 10% Ermässigung, wenn Du an der Kasse Opernbillette kaufst; Du kannst bar bezahlen oder auch mit Bons.


7. Generalproben
Die Generalproben sind in der Regel „öffentlich“, das heisst es gibt Karten für Interne. Wir vom ZOZ haben pro Mitglied Anspruch auf 1 Billett. Wenn die Nachfrage nicht so gross ist, kannst Du vielleicht sogar ein zweites Billett erhalten. Auch diese Bestellungen laufen über Cornelia Schmidhauser. In Ausnahmefällen kann die Generalprobe aber kurzerhand (am Tag selber) zur geschlossenen Vorstellung ohne Publikum erklärt werden, und dann nützt auch das schönste Billett nichts.
Dann gibt es noch die roten Karten für das Opernhaus-Personal. Du erhältst solche Karten beim Portier am Bühneneingang und kannst damit zusammen mit Deinem Personalausweis an der Abendkasse (anderthalb Stunden vor Beginn) ein Billett zum Legipreis kaufen. Es kann aber auch sein, dass am Anschlagsbrett ausgeschrieben wird, dass für eine bestimmte Vorstellung „eingereicht“ werden kann. Das heisst, dass Du mit einer roten Karte bereits im Vorverkauf bis zu 2 Billette kaufen kannst, und zwar für den fixen Preis von ca. 10 Franken.


8. Gesellschaftliche Anlässe
Neben den sängerischen Aufgaben hat sich der ZOZ aber auch zum Ziel gesetzt, die Geselligkeit zu pflegen. Neben der jährlichen und obligatorischen Generalversammlung mit anschliessendem Jahresessen findet regelmässig auch ein Chlausabend statt, der jeweils von den definitiv aufgenommenen Probemitgliedern organisiert wird. Daneben gibt es auch einige Sommeraktivitäten, Apéros bei Geburtstagen u.ä. und allenfalls auch eine kleine Reise an ein anderes Opernhaus.
Nach den Premièren lädt das Opernhaus jeweils das gesamte engagierte Personal (sowie VIPs, Sponsoren etc.) zu einem opulenten Apéro hinter der Bühne ein.


9. Probemitgliedschaft
Wenn Du neu zum ZOZ stösst, bist Du vorerst sogenanntes Probemitglied. Dies heisst, dass wir Dich nach einem Jahr anlässlich der Generalversammlung definitiv als Aktivmitglied aufnehmen, wenn Du Dich mit diesen Spielregeln anfreunden konntest und tatsächlich verfügbar warst und auch weiterhin bist. Der Jahresbeitrag für Aktive beträgt zur Zeit 50 Franken und dient der Finanzierung unserer administrativen Aufwendungen sowie dem Teilsponsoring von Jahresessen, Chlausabend und allenfalls weiteren Vereinsaktivitäten.
Ein Anspruch auf Zuteilung von Opernbilletten gemäss Bestellliste von Cornelia besteht für Probemitglieder an und für sich noch nicht. Sind die Kontingente aber nicht vollständig ausgeschöpft, erhalten auch Probemitglieder die gewünschten Karten.


10. Allgemeine Verhaltensregeln
Wichtig ist, dass die Arbeit im Chor getragen ist von Solidarität. Dies bedeutet vor allem auch, dass die Regeln und Anweisungen - so hart sie auch manchmal scheinen - von allen in gleichem Masse befolgt werden müssen. Schliesslich müssen wir als Ensemble Erfolg haben!
Dazu gehört auch unser kleiner Opernknigge:

  • Immer pünktlich zu den Proben erscheinen
  • Bei den Bühnenproben Text auswendig singen
  • Der Hauschor steht vorn, wir eher hinten
  • Auf der Bühne nicht essen (ausser es gehörte zur Inszenierung)
  • Hinter der Bühne keinen Lärm verursachen (Reden, Schuhe, Requisiten etc.)
  • Bei den Vorstellungen keinen persönlichen Schmuck tragen
  • Mit Kostümen nicht ungeschützt in die Kantine sitzen
  • Niemals pfeifen im Haus
  • Wünscht Dir jemand toi, toi, toi: sage ja nicht danke (bringt Unglück)
© Zusatzchor Opernhaus Zürich | Impressum | 08.11.2003 Opernhaus Zürich