Kleines ZOZ-Brevier
Du bist zu uns gestossen, weil Du gerne singst, und weil auch Dich die Opernwelt fasziniert. Für das Mitwirken an Produktionen des Zürcher Opernhauses benötigst Du neben einer guten Stimme und viel Enthusiasmus auch die Bereitschaft, Dich nach den Spielregeln der Zusammenarbeit des «ZOZ» mit der Oper zu richten. Wir geben Dir hier eine kleine Einführung, damit Du weisst, worauf Du Dich einlässt. Weitere Angaben entnimmst Du unseren Statuten.

1. «ZOZ» - Opernhaus
2. Musikalische Entscheidungen
3. Einsätze auf der Bühne
4. Musikalische Proben
5. Regieproben
6. Spesenentschädigungen
7. Generalproben
8. Gesellschaftliche Anlässe
9. Probemitgliedschaft
10. Allgemeine Verhaltensregeln
1. «ZOZ» - Opernhaus
Der «ZOZ» ist ein Verein, der mit dem Opernhaus Zürich in einem Vertragsverhältnis steht. Die organisatorischen Belange, die im Zusammenhang mit dem Opernbetrieb stehen, werden durch den Verein sichergestellt. Der Einsatz des «ZOZ» sowie seiner Mitglieder wird in Zusammenarbeit mit der Chordirektion koordiniert.
2. Musikalische Entscheidungen
Die musikalischen Entscheidungen liegen ausschliesslich bei unseren Chordirektoren Janko Kastelic und Ernst Raffelsberger. Dazu gehören Entscheide über das Bestehen des Vorsingens sowie die Einteilung von Mitgliedern in die einzelnen Produktionen. Ein Anspruch der «ZOZ»-Mitglieder auf Einsatz besteht nicht.
3. Einsätze auf der Bühne
Unser Einsatz ist je nach Produktion verschieden organisiert. Einmal gelangt der gesamte verfügbare Chor zum Einsatz, ein anderes Mal nur gerade einige ausgewählte Mitglieder. Die Einteilung der eingesetzten Sänger/Sängerinnen wird einzig durch die Chordirektion bestimmt. 

Die interessierten «ZOZ»-Mitglieder werden für eine Produktion lediglich dann eingeteilt, wenn sie sich von Anfang an verpflichten, die Proben und Aufführungen auch wirklich zu absolvieren.
4. Musikalische Proben
In der Regel finden die musikalischen Proben am Dienstagabend ab 18 Uhr 15 statt. Es kann aber durchaus vorkommen, dass kurzfristig Proben auch an anderen Wochentagen stattfinden. 

Dies erfordert von Dir viel Flexibilität. Es wird erwartet, dass Du jede Probe besuchst. 

Unvorhergesehene Abwesenheiten müssen dem Chorsekretariat sowie dem Herren-Koordinator/der Damen-Koordinatorin rechtzeitig gemeldet werden. 

Ob eine Probe stattfindet, respektive wann und wo genau, erfährst am Vortag ab ca. 16 Uhr und am jeweiligen Tag bis ca. 16 Uhr über ein Probentelefon (eine spezielle Telefonnummer) oder über das Intranet des Opernhauses.
5. Regieproben
Je nach Produktion finden Tages- und/oder Abendproben statt, die Tagesproben in der Regel von 10.00 bis 13.00, die Abendproben von 18.00 bis 21.00. Eine wesentliche Tugend ist diesbezüglich gefragt: "Warten zu können" - bis das offizielle Probenende mitgeteilt wird.

Die Klavierhauptproben (KHP), Hauptproben (OHP) und Generalproben (GP) können auch länger als 3 Stunden dauern und später beginnen.
6. Spesenentschädigung
Die Mitwirkung im "ZOZ" wird mittels eines Bon-Systems honoriert. Proben wie auch Vorstellungen werden mit einer Anzahl Bons entschädigt. Diese dienen dazu, für ausgewiesene Vorstellungen des Opernhauses bevorzugt Eintrittskarten zu beziehen. Die erwirtschafteten Bons können auch in Form einer Spesenentschädigung ausbezahlt werden.
7. Generalproben
Für Generalproben am Opernhaus haben «ZOZ»-Sänger/Sängerinnen Anspruch auf eine Freikarte.
8. Gesellschaftliche Anlässe
Neben den sängerischen Aufgaben hat sich der «ZOZ» auch zum Ziel gesetzt, die Geselligkeit zu pflegen. Neben der jährlichen und obligatorischen Generalversammlung mit anschliessendem Abendessen findet regelmässig ein Sommerfest statt.
9. Probemitgliedschaft
Wenn Du neu zum «ZOZ» stösst, bist Du vorerst ein sogenanntes Probemitglied. In der Regel wirst Du nach einem Probejahr von der GV als definitives Mitglied in den Verein aufgenommen. Wie in allen Vereinen entrichtest Du einen Mitgliederbeitrag, der um die CHF 50.- beträgt.
10. Allgemeine Verhaltensregeln
Der «ZOZ» wird im Rahmen der Opernhausproduktionen voll und ganz in den professionellen Bühnenbetrieb integriert. Von «ZOZ»-Sänger/innen wird erwartet, dass sie sich dementsprechend verhalten.
Dazu gehören auch die Regeln unseres kleinen Opernknigges:
  • Immer pünktlich zu den Proben erscheinen.
  • Bei den Bühnenproben Text auswendig singen.
  • Auf der Bühne gehören die Sänger des Hauschores in die vorderen Reihen. Der «ZOZ» gibt den Mitgliedern des Berufschores Vortritt.
  • Auf der Bühne nicht essen (ausser, es gehörte zur Inszenierung).
  • Hinter der Bühne keinen Lärm verursachen (Reden, Schuhe, Requisiten etc.).
  • Die Anweisungen der künstlerischen wie auch der technischen Verantwortlichen sind strikte zu befolgen.
  • Bei den Vorstellungen keinen persönlichen Schmuck und keine Mobiltelefone auf sich tragen.
  • Mit Kostümen nicht ungeschützt in der Kantine sitzen.
  • Niemals pfeifen im Haus.
  • Wünscht Dir jemand toi, toi, toi: sage ja nicht danke (bringt Unglück).
  • WICHTIG...zu den Bühnenproben bitte geeignetes Schuhwerk anziehen. Die Sicherheitsvorschriften des Opernhauses verlangen dies.